Preise

Unterrichtsentgelte der Leo Kestenberg Musikschule wurden zum 1. Februar geringfügig angehoben. Hier finden Sie die aktualisierten Preise:

Eine Begleitperson/Assistenz für Besucher*innnen/Schüler*innen mit Behinderungen, die diese zum Besuch von Musikschulkursen benötigen, müssen keine Kursgebühr zahlen. Der Nachweis erfolgt über den Schwerbehindertenausweis.

Mietinstrumente

Die Musikschule kann in begrenztem Umfang Mietinstrumente zur Verfügung stellen. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines Unterrichtsvertrages mit der Musikschule.
Das monatliche Nutzungsentgelt beträgt in der Regel 8,00 €, für Blasinstrumente monatlich 10,00 €. Die Instrumente sind für die Dauer der Ausleihzeit zu versichern. Die Kosten zur Erhaltung der Spielbarkeit trägt der/die Entleihende.
Wir empfehlen vor dem Kauf eines Instrumentes den Rat eines Fachlehrers in Anspruch zu nehmen.

Entgeltermäßigung

Es ist möglich, eine Ermäßigung zu beantragen. Einen Antrag auf Entgeltermäßigung aus sozialen Gründen finden Sie hier. Bitte fügen Sie dem Antrag einen Einkommensnachweis und eine Mietbescheinigung bei!
Mit dem Bildungsgutschein werden Kinder mit monatlich 10 € gefördert. Anträge können Eltern stellen, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind.
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insbesondere

  • Arbeitslosengeld II oder
  • Sozialgeld beziehen,
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG,
  • Sozialhilfe,
  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld bekommen.

Die Eltern legen einer fördernden Stelle ihren Unterrichtsvertrag mit der Musikschule vor. Manchmal will die Stelle auch ein Schreiben von der Musikschule bekommen, mit dem das Unterrichtsverhältnis bestätigt wird.

Die Eltern erhalten  einen Bewilligungsbescheid von der fördernden Stelle. Die fördernde Stelle zahlt den Betrag direkt auf das Personenkonto der Musikschule.

Wenn die Entgeltermäßigung der Musikschule nicht ausreicht, kann der Förderverein der Musikschule vielleicht helfen. Fragen Sie gerne nach.


Unterrichtsanfrage für Einzel- und/oder Gruppenunterricht
zur Zeit bitte per E-Mail kontakt@lkms.de